06. Presseberichte
Sehr geehrte Damen und Herren,
an dieser Stelle sollten sie eigentlich die Möglichkeit haben, Presseberichte über Konzerte, an denen ich mitgewirkt habe lesen zu können. Wie Sie dem folgenden Artikel von Moritz Eggert entnehmen können, wird bis zur Klärung, ob ich einzelne Artikel veröffentlichen darf, dies an dieser Stelle nicht möglich sein.
Warnung vor dem Hunde
Internetabmahnungen aller Arten machen ja schon seit einiger Zeit die Runde. Man hat den Eindruck, dass das noch sehr junge Internet eine rechtlich quasi nicht zu kontrollierende Zone ist, in der Methoden wie zu alten Raubritterzeiten herrschen: man nehme sich was man kann, und zwar auf beiden Seiten.
Da gibt es diejenigen, die sich tatsächlich einen Sport daraus machen, illegal Filme und Musik zu verbreiten, andere wiederum nutzen die momentane Rechtsungewissheit, um umgekehrt meistens eher harmlose User zu schröpfen.
So werden die Downloadabmahnungen von etwas dubiosen oder heruntergekommenen Kanzleien en masse verschickt, allerdings durchaus mit der Genehmigung der jeweiligen Rechteinhaber. Die Abmahnsummen selber sind rechtliche Grauzone – wer da welche Summen bestimmt und ob die vor Gericht tatsächlich durchzusetzen sind, ist meistens unklar. Die Abgemahnten werden aber vor scheinbar vollendete Tatsachen gestellt, mit der Pistole auf der Brust sozusagen. Ein Teil der eingemahnten Summe geht an die Rechteinhaber (auch hier ist meistens unklar, nach welchem Schlüssel), vom Rest finanzieren sich die Raubritter der jeweiligen Kanzlei.
So weit so bekannt.
Nun machte aber der Sänger Peter Schöne in seinem neuen Newsletter auf eine gänzlich neue Abmahnmethode aufmerksam, nämlich auf das Abmahnen durch große Zeitungen (in diesem Fall FAZ und SZ). Was geschehen war? Peter Schöne hatte auf seiner Webseite positive Kritiken über eigene Konzerte ins Netz gestellt, jeweils mit Hinweis auf Autoren und die Zeitung, in der sie erschienen waren. Das machen quasi alle Musiker, die eine Homepage betreiben, deswegen dachte sich Peter nichts dabei. Um so erstaunter war er, als er im Abstand von nur einer Woche jeweils Abmahnungen durch sowohl die FAZ als auch die SZ bekam, mit Forderungen über eine insgesamt vierstellige Summe für die Verwendung von zusammenhängenden Texten.
Peter informierte sich sofort bei einem Anwalt, der ihm allerdings gleich die Hoffnung nahm, hier schadlos davonzukommen – tatsächlich musste er am Ende insgesamt 1400,-EUR bezahlen und die Artikel aus dem Netz nehmen.
Nun ist bekannt, dass sowohl SZ wie auch FAZ ihren Internetauftritt nur gegen Bezahlung verfügbar machen – das Herunterladen einzelner Artikel kostet sogar zum Teil mehr, als die Zeitung selber einfach zu kaufen. Dagegen kann man nicht grundsätzlich etwas sagen, allerdings stellt sich doch die Frage, ob das Abmahnen von Künstlern hier wirklich notwendig, wenn nicht sogar schädlich ist.
Schließlich ziehen Feuilleton und Künstler letztlich an einem Strang, man kann nicht ohne den jeweils anderen. Ohne Kritiken keine Publicity, ohne Künstler allerdings auch nichts, mit dem man die Seiten der Zeitung füllen kann. Die Künstler schaffen die Inhalte, durch die die Texte überhaupt erst möglich werden.
In dieser Symbiose gibt es gegenseitige Zugeständnisse: so ist es zum Beispiel überall gang und gäbe, Kritikern Freikarten zu besorgen, umsonst bei Premierenfeiern zu beköstigen und generell zuvorkommend und freundlich zu behandeln (was die Opernhäuser und Orchester sich durchaus auch etwas kosten lassen). Wenn jetzt allerdings die Zeitungen beginnen, Künstler zur Kasse zu bitten, nur weil sie Kritiken verwenden (was auch wiederum Werbung für die Zeitung ist), entsteht ein Ungleichgewicht.
Schließlich ist es etwas anderes, wenn der Sänger Peter Schöne die FAZ – weil sie über ihn geschrieben hat, wohlgemerkt! – in seinem Pressespiegel zitiert, als wenn jemand eigenmächtig und vollkommen ohne Bezug zur eigenen Person Inhalte der FAZ ins Netz stellt. In letzter Konsequenz muss man dann auch das Verschicken von Pressespiegeln per Post verbieten, dies wird aber von allen Festivals, Theatern und Opernhäusern ständig gemacht, und zwar sogar in richtiger physischer Kopie und nicht etwas in Einzelzitaten (auf diesen Kopien sind auch oft andere Artikel der Zeitung zu lesen, die mit der eigentlich präsentierten Kritik gar nichts zu tun haben, wenn man es streng nimmt eine Verletzung des Urheberrechts). Muss das ab jetzt auch abgemahnt werden? Auf jeden Fall stellen sich hier viele Fragen, vor allem die, wie dringend die FAZ und die SZ das Geld momentan zu benötigen scheinen. Und dass die Salzburger Festspiele ganz bestimmt noch kein Pressespiegelverbot erhalten haben.
Im Moment also an alle Musiker, die Kritiken auf Ihren Webseiten verwenden: informiert euch hier, was ihr dabei beachten müsst. Sonst klopft auch bei euch der Abmahner an die Tür.
Moritz Eggert
Lesen Sie hier, wie die Rechtslage in Deutschland aussieht.
